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Channel: Kommentare zu: Haftung eines Übernehmers bei Fortführung eines insolventen Unternehmens
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Von: Oliver Gothe, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), InsolvenzAnwalt - Schuldnerberatung Hamburg

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Das was Sie zur Haftung nach § 25 HGB wegen Firmenfortführung bzw. Übernahme/Fortführung des Geschäftsbetriebs durch ein anderes Unternehmen schreiben ist richtig.

Der nach meiner Erfahrung verbreitetste Fall ist jedoch der Asset-Deal (also Übertragung von Anlagevermögen, Übernahme von Kunden und Verträgen und Mitarbeitern) genau zum Stichtag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Das ist die Regel: der vorläufige Insolvenzverwalter lässt den Betrieb fortführen (3 Monate wegen des 3-monatigen Insolvenzgeldzeitrahmens) und lässt dann (meist von dem insolventen Unternehmer/n nahestehenden) den Geschäftsbetrieb abkaufen.
Damit ist die Haftung dann nach allgemeiner Haftung ausgeschlossen.

In den von mir in solchen Fällen erfolgten Beratungen und Vertretung in Gerichtsverfahren gesammelten Erfahrungen, kommt es immer auf den jeweiligen Fall an. Nehmen Sie einfach Kontakt mit meinem Büro auf, um das genaue Vorgehen und die Risiken zu besprechen.


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